Die Ernährungstherapie richtet sich gezielt an Personen mit bestehenden gesundheitlichen Problemen oder spezifischen ernährungsbedingten Krankheiten, um die Gesundheit zu verbessern, Symptome zu kontrollieren oder die Krankheitsentwicklung zu verlangsamen.
Ärzt*innen jeglicher Fachrichtungen können durch eine sogenannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ die Ernährungstherapie ermöglichen. Dadurch haben Sie als Patient*in die Möglichkeit, eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Ernährungstherapie
Sie suchen nach gezielter Unterstützung, um gesundheitliche Probleme durch eine Ernährungsanpassung zu verbessern, ernährungsbedingte Krankheiten zu kontrollieren oder ihre Entwicklung zu verlangsamen? Dann bietet eine Ernährungstherapie die passende Lösung für Sie!
Begleitete Anleitung für eine ausgewogene Ernährung
Meine individuelle Ernährungstherapie umfasst:
check_circleeine detaillierte Ist-Analyse Ihrer aktuellen Ernährungsgewohnheiten
check_circleAnalyse Ihrer Körperzusammensetzung, einschließlich Muskel- & Fettmasse durch BIA-Messung
check_circleErstellung personalisierter Ernährungspläne, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind
check_circlewissenschaftlich fundierte Ernährungstherapie mit Schwerpunkt Low-Carb
Mögliche Indikationen für eine Ernährungstherapie in meiner Praxis sind z.B.:
- Adipositas
- Diabetes mellitus Typ 2
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Hypertonie (Bluthochdruck)
- Metabolisches Syndrom
- Nicht alkoholische Fettleber (NAFLD)
- Prädiabetes
- Übergewicht
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Ärztliche Empfehlung
Ärzt*innen aller Fachrichtungen können Ernährungstherapie mithilfe der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ empfehlen. So können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung beantragen.
Zuschuss als „Kannleistung“
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Ernährungstherapie als „Kannleistung“, wenn Sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen.
Möglichkeit der (Teil-)Finanzierung durch Ihre Krankenkasse
Mit dem ausgefüllten Dokument haben Sie die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen.